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Krankenversicherung und Lidstraffung: Wann übernimmt die Kasse wirklich?

  • Mai 17, 2025
  • Agathe
„Zahlt die Krankenkasse meine Lidstraffung? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?“ Viele Facharztseiten klingen hoffnungsvoll, doch was stimmt wirklich? Wir haben bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und räumen mit Mythen, Missverständnissen und Halbwahrheiten auf.
Nachdenkliche Frau überlegt, ob die Krankenkasse die Lidstraffung zahlt

Als wir zum Thema Lidkorrekturen recherchiert haben, sind wir auf vielen Facharzt-Webseiten immer wieder auf diesen Satz gestoßen:

„[…] Besteht eine medizinische Indikation, können die Kosten für eine Schlupflider-Entfernung sogar von der Krankenkasse übernommen werden. […]“

Quelle: Diverse Facharztseiten.

Hmmm. Wir dachten uns: Ist das wirklich so? Klingt zu einfach. Und wann genau liegt eine medizinische Indikation bei einer Schlupflid-Entfernung eigentlich vor?

Wir direkt bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und uns ausführlich zur Kostenübernahme bei Lidstraffungen beraten lassen.

In diesem Artikel klären wir für dich:

  • Was eine Lidstraffung kostet
  • Wann und unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenkasse eine Lidstraffung zahlt
  • Und warum der Satz „kann von der Krankenkasse übernommen werden“ oft mehr verspricht, als in der Realität möglich ist

Vorab wichtig zu wissen: Es gibt keine Möglichkeit, dass gesetzlich Krankenversicherte sich in einer rein privaten Facharztpraxis operieren und sich die Kosten dann von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Warum das so ist, erklären wir dir Schritt für Schritt in diesem Beitrag. 

Was kostet eine Lidstraffung, wenn man sie selbst zahlt?

Die Kosten für eine Lidstraffung bewegen sich, je nach Befund und OP-Methode, in der Regel zwischen 2.400 und 4.500 Euro.

In diesem Preis sind enthalten:

  • ein ausführliches Beratungsgespräch
  • die individuelle OP-Planung
  • der eigentliche Eingriff (inkl. Narkose, Dämmerschlaf, oder örtliche Betäubung)
  • die Nachsorge inklusive Kontrollterminen

Wir haben diePreisspanne zwischen 2.400 und 4.500 Euro bewusst gewählt. Wir setzen bei niptuckinsights. bewusst auf Qualität, Erfahrung des jeweiligen Facharztes, sowie echte Patientinnen-Sicherheit.

Kliniken, die mit scheinbar günstigen „Paketpreisen“ um 999 Euro werben, sparen meist an genau den Punkten, die für dich entscheidend sind: Zeit, Sorgfalt und individuelle Betreuung. Das ist nicht unser eigener Anspruch, sodass wir bei niptuckinsights bewusst Abstand von sogenannten „Billiganbietern“ nehmen.

Eine Lidstraffung ist ein sensibler Eingriff am Auge und beeinflusst die Gesamtästhetik des Gesichts.
Gerade deshalb gehört sie in erfahrene Hände mit Verantwortung, Empathie und medizinischem Feingefühl.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Lidstraffung? 

Eins vorweg: Es war gar nicht so leicht herauszufinden, wann genau eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Lidstraffung übernimmt. Weder bei Google noch direkt auf den Webseiten der Krankenkassen wurden wir wirklich schlau. 

Deshalb haben wir bei der Techniker Krankenkasse persönlich angerufen. Das haben wir für dich herausgefunden:

Der Schritt-für-Schritt-Ablauf zur Kostenübernahme für eine Lidstraffung von der GKV.

1. Es muss eine medizinische Indikation vorliegen!

Das ist ganz wichtig. Denn ohne eine medizinische Indikation (also, einen medizinischen Grund), kann die Krankenkasse die Kosten für eine Lidstraffung nicht übernehmen. Medizinische Indikationen können zum Beispiel sein:

  • eine deutliche Einschränkung des Sichtfeldes durch hängende Haut
  • chronische Bindehautentzündungen oder Hornhautreizungen
  • eine Fehlstellung des Lids, die Beschwerden verursacht

2. Der erste Schritt führt zum Augenarzt, nicht zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie!

Der Augenarzt prüft, ob eine medizinische Notwendigkeit für eine Lidstraffung/Lidkorrektur vorliegt. Ist das der Fall, stellt er eine Überweisung zu einem Gesichtschirurgen oder einem entsprechend qualifizierten Facharzt aus.

3. Nur bestimmte Praxen dürfen eine Lidkorrektur über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen!

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn der Eingriff von einer zugelassenen kassenärztlichen Praxis durchgeführt wird.
Über den „TK-Ärzteführer“ auf der Webseite der Techniker Krankenkasse lassen sich diese Ärzt*innen leicht durch eine Local-Search finden.

4. Die Abrechnung der Kosten für die Lidstraffung erfolgt direkt über die Versichertenkarte!

Liegt eine medizinische Indikation vor und wird der Eingriff in einer entsprechend zugelassenen Praxis durchgeführt, übernimmt die Krankenkasse die Lidstraffung ganz regulär. Ganz ohne Antrag, ohne Kostenvoranschlag, ohne Diskussion.

Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkasse zur Abrechnung einer medizinisch indizierten Lidstraffung

Wichtig: Privatärzte sind ausgeschlossen!

Was viele Patientinnen nicht wissen:
Fachärzt*innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie arbeiten häufig ausschließlich privatärztlich. Sie können daher nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Selbst wenn eine medizinische Indikation vorliegt, bleiben gesetzlich Versicherte hier also auf den Kosten sitzen.

Unser Tipp:

Bevor du dich für eine Lidstraffung entscheidest:

  • Sprich mit deiner/m Augenärzt*in
  • Frag aktiv bei deiner eigenen Krankenkasse nach, wie der Ablauf einer Kostenübernahme ist
  • Prüfe, ob der durchführende Arzt bzw. die Klinik eine Kassenzulassung hat

Lieber einmal mehr fragen als später auf mehreren Tausend Euro sitzen bleiben!

Was gilt bei der Lidstraffung Kostenübernahme für Privatversicherte?

Bei privaten Krankenversicherungen sieht die Lage der Kostenübernahme bei einer Lidstraffung grundsätzlich anders aus. Aber dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei Privatkassen keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme einer Lidstraffung.
Ob und in welchem Umfang eine Lidstraffung übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif, den Vertragsbedingungen der Privatversicherer und auch vom medizinischen Gutachten ab.

Für Privatversicherte bedeutet das konkret:

  • Ein medizinischer Grund (z. B. Gesichtsfeldeinschränkung oder chronische Reizung) muss auch hier nachgewiesen werden, zum Beispiel durch ein Attest vom Augenarzt.
  • Viele Versicherungstarife sehen bei einer Lidkorrektur eine (teilweise) Kostenübernahme vor. Gerade bei sogenannten „grenzwertigen“ Eingriffen, also wenn medizinische und ästhetische Gründe zusammenkommen.
  • Wichtig: Privatversicherte können auch zu rein privatärztlich tätigen Fachärzt*innen gehen, also z. B. zu einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Diese dürfen ganz regulär mit der PKV (Private Krankenversicherung) abrechnen.
  • Allerdings: Auch Privatkassen prüfen immer häufiger streng, ob eine Leistung „wirklich notwendig“ ist und fordern teils eine vorherige Genehmigung, bzw. ein Gutachten. 

Unser Tipp für Privatversicherte:

  • Frag vorab bei deiner Versicherung nach, welche Unterlagen sie für einen Kostenübernahme benötigen (medizinische Gutachten/Umfangreiche Arztberichte, Fotodokumentation, Befunde, Stellungnahme der Patientin, einen Kostenvoranschlag des Facharztes)
  • Kläre ab, ob ein Kostenübernahme-Antrag gestellt werden muss
  • Lass dir alle Zusagen möglichst schriftlich bestätigen (das kann per E-Mail, aber auch per Brief sein, Hauptsache es erfolgt in einer „Schriftform“)

Und ganz ehrlich: Wenn du dich bei deinen Unterlagen oder der Kommunikation mit deiner PKV unsicher fühlst, sprich uns gerne an. Wir helfen dir, den Überblick zu behalten.

Warum der Satz „kann von der Krankenkasse übernommen werden“ oft irreführend ist.

Diesen Satz liest man auf fast jeder Website von Plastisch-Ästhetischen Fachärzt*innen. Aber was bedeutet er wirklich?
Wir haben uns Gedanken gemacht und folgende Thesen dazu aufgestellt:

These 1:

Viele Fachärzt*innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie sprechen mit dieser Formulierung vermutlich nur Privatversicherte an. Denn für diese „Zielgruppe“ kann eine Kostenübernahme tatsächlich realistisch sein.
Wünschenswert wäre es, das auch so klar auf den jeweiligen Webseiten zu kommunizieren, um Missverständnisse bei gesetzlich Versicherten zu vermeiden.

These 2:

Die Aussage „Kann von der Krankenkasse übernommen werden“, klingt bewusst offen und hoffnungsvoll und weckt gleichzeitig Erwartungen von Patientinnen, die in der Realität oft nicht erfüllt werden können.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Ohne kassenärztlich zugelassene Praxis und Überweisung vom Augenarzt läuft nichts. Das erfährt man in solchen Texten aber selten.

These 3:

Vielleicht ist es auch so formuliert, um Patientinnen nicht schon vor dem ersten Beratungstermin abzuschrecken.
Denn ist das Beratungsgespräch zur Lidkorrektur bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie erst einmal geführt, ist man, ob bewusst oder unbewusst, schon mitten im Entscheidungsprozess.
Das ist menschlich, aber auch ein bisschen undurchsichtig, gerade wenn es um mehrere Tausend Euro geht.

Fazit: Gut informiert ist besser entschieden.

Eine Lidstraffung kann mehr sein als ein ästhetischer Wunsch. Sie kann das Wohlbefinden, die Sicht und die Ausstrahlung nachhaltig verbessern.

Doch gerade wenn es um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geht, lohnt sich ein genauer Blick auf die Fakten: 

  • Gesetzlich Versicherte müssen einige Voraussetzungen erfüllen und dürfen den Eingriff nur bei kassenärztlich zugelassenen Fachärzt*innen durchführen lassen.
  • Privatversicherte haben hier mehr Spielraum, sollten aber trotzdem vorher mit ihrer Versicherung klären, was übernommen wird und was nicht.
  • Die Formulierungen „wird von der Krankenkasse übernommen“ auf vielen Webseiten von plastischen Chirurgen klingen offen, sind aber oft nicht konkret genug, um Aufschluss über die tatsächliche Kostenübernahme zu geben

Unsere Empfehlung:

Hol dir frühzeitig ärztlichen Rat (z. B. beim Augenarzt) und kläre direkt mit deiner Krankenkasse ab, was in deinem Fall möglich ist. So bist du vor unangenehmen finanziellen und administrativen Überraschungen sicher.

Du hast Fragen oder bist unsicher, welche Schritte du gehen sollst?
Wir bei niptuckinsights helfen dir gern weiter. Schreib uns einfach eine Email. 

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Lidstraffung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Lidstraffung?

Ja, aber nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, z. B. eine Einschränkung des Sichtfelds, chronische Reizungen oder Lidfehlstellungen. Wichtig ist, dass die Behandlung durch eine kassenärztlich zugelassene Praxis erfolgt.

Was gilt als medizinische Indikation bei einer Lidstraffung?

Typische medizinische Gründe sind: Einschränkung des Gesichtsfeldes durch hängende Lider, chronische Bindehautentzündung, Hornhautprobleme oder eine Lidfehlstellung. Der Nachweis erfolgt in der Regel über den Augenarzt.

Muss ich vor der Lidstraffung zum Augenarzt?

Ja, unbedingt. Der Augenarzt stellt fest, ob eine medizinische Indikation vorliegt und überweist bei Bedarf an einen Gesichtschirurgin oder entsprechend qualifizierte*n Facharzt/Fachärztin.

Kann ich mit einer medizinischen Indikation auch zu einem privaten Facharzt gehen?

Nein. Gesetzlich Versicherte müssen sich an eine kassenärztlich zugelassene Praxis wenden. Privat tätige plastisch-ästhetische Fachärzt*innen dürfen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.

Wie läuft die Abrechnung einer Lidstraffung über die gesetzliche Krankenkasse ab?

Liegt eine medizinische Indikation und eine Überweisung vor, erfolgt die Abrechnung direkt über die Versichertenkarte. Das läuft in der Regel ohne Antrag oder Vorauszahlung ab.

Übernimmt auch die private Krankenversicherung die Kosten für eine Lidkorrektur?

Das hängt vom individuellen Tarif ab. Viele private Kassen übernehmen bei medizinischer Begründung ganz oder anteilig die Kosten. Eine vorherige Rücksprache ist hier empfehlenswert.

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