Viele glauben, dass „Schönheitschirurg“ eine offizielle Qualifikation ist. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der sich insbesondere in den sozialen Medien und der Werbung verbreitet. Tatsächlich darf sich jeder Arzt „Schönheitschirurg“ nennen. Unabhängig von seiner Ausbildung oder Erfahrung. Nur ein Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie hat eine mehrjährige, standardisierte Weiterbildung absolviert. Diese Weiterbildung bereitet einen Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie umfassend auf operative und nicht-operative ästhetische Eingriffe vor. Wer Wert auf Sicherheit, Fachwissen und höchste Qualitätsstandards bei ästhetischen und kosmetischen Eingriffen legt, sollte daher ausschließlich einem qualifizierten Facharzt vertrauen und keinem selbsternannten „Schönheitschirurgen“.
Was bedeutet der Begriff "Schönheitschirurg"?
Der Begriff „Schönheitschirurg“ klingt erst einmal vertrauenswürdig. Nun ja, der Begriff „Schönheitschirurg“ hat mit einem „Coach“ und einem „Make-up Artist“ etwas gemein: Es ist keine offizielle oder geschützte (Berufs-)Bezeichnung. Jeder Arzt, unabhängig von seiner Fachrichtung oder chirurgischen Ausbildung, darf sich „Schönheitschirurg“ nennen. Dabei muss er oder sie keine spezielle Qualifikation nachweisen. So kann es sein, dass ein Allgemeinmediziner oder ein Arzt ohne fundierte chirurgische Weiterbildung ästhetische Eingriffe durchführt. Ohne Rücksicht auf die Patientin.
Sich als „Schönheitschirurg“ zu betiteln und zu arbeiten, bringt Risiken nicht nur für die Patientin, sondern auch für den Arzt selbst. Ohne eine strukturierte Facharztausbildung fehlen dem Arzt essenzielle Kenntnisse über operative Techniken, Sicherheitsstandards und das Management von Komplikationen. Dies kann dazu führen, dass sich der Arzt selbst überschätzt, seine eigenen Fähigkeiten falsch einschätzt und im schlimmsten Fall mangelhafte oder unzufriedenstellende Ergebnisse liefert. Neben der Gefahr für die Patientensicherheit riskiert er damit auch seinen eigenen Ruf und langfristig das Vertrauen potenzieller Patientinnen.
Wer sich für eine ästhetische oder plastische Behandlung interessiert, sollte daher auf die offizielle Facharztbezeichnung achten: Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie. Nur so kann höchste Qualität und Sicherheit gewährleistet werden.
Was macht einen Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie aus?
Ein Großteil der Medizinstudium Absolventen in Deutschland durchläuft nach dem Studium eine mehrjährige Facharztausbildung. Diese erfolgt im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit als Assistenzarzt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. Oft handelt es sich dabei um eine Universitätsklinik.Erfahrene Fachärzte leiten die Ausbildung zum Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie sowohl praktisch als auch theoretisch. Voraussetzungen für die Facharztausbildung sind ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Approbation als Arzt. Die Approbation ist eine staatliche Zulassung zum Beruf des Arztes.
Die Inhalte und Dauer der Ausbildung zum Arzt regeln die jeweiligen Landesärztekammern.
Seit 2005 ist der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ein offiziell anerkannter Facharzttitel. Damit wurde die ursprüngliche Bezeichnung „Plastischer Chirurg“ um den Zusatz „Ästhetischer Chirurg“ ergänzt. So wollte man der spezialisierten Weiterbildungsphase auf dem Gebiet der Ästhetischen Chirurgie gerecht werden.
Die Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umfasst mindestens sechs Jahre. Nach dem Studium der Humanmedizin und der Approbation absolviert der angehende Facharzt zunächst eine zweijährige Basisweiterbildung in der allgemeinen Chirurgie. Anschließend folgen vier Jahre Spezialisierung auf die Ästhetische und Plastische Chirurgie.
Von den insgesamt vier Jahren der Facharztausbildung kann bis zu ein Jahr in einem verwandten medizinischen Fachgebiet absolviert werden, das thematisch an die Plastische und Ästhetische Chirurgie anknüpft. Beispielsweise in der Anästhesiologie, Frauenheilkunde oder Pathologie.
Im Laufe dieser Zeit führt der angehende Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie unter Supervision über 600 operative Eingriffe eigenständig durch. Dabei wird fundierte Praxiserfahrung gesammelt.
Die Ausbildung zum Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie umfasst unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Rekonstruktive Chirurgie (z.B. nach Unfällen oder Tumoroperationen)
- Ästhetisch-Plastische Chirurgie (z.B. Brustvergrößerung, Facelifts, Körperformung)
- Verbrennungschirurgie (z.B Rekonstruktion bei Brandverletzungen)
- Mikrochirurgische und minimalinvasive Verfahren
- Laser- und Ultraschalltechniken
Während ihrer Weiterbildung sind die angehenden Fachärzte für Ästhetische und Plastische Chirurgie aktiv in den Klinikalltag eingebunden und übernehmen Routineaufgaben auf Station. Dabei werden sie kontinuierlich von erfahrenen Ober- und Chefärzten angeleitet. Ein zentraler Bestandteil der Ausbildung ist, wie oben bereits erwähnt, das Sammeln praktischer chirurgischer Erfahrung. Zum Abschluss überprüft ein von der jeweiligen Landesärztekammer eingesetzter Prüfungsausschuss die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Erst nach bestandener Prüfung und erhaltener Urkunde darf sich der Arzt offiziell „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ nennen.
Vita Beispiel einer Fachärztin für Ästhetische und Plastische Chirurgie.
Dr. med. Anna Mustermedizin hat nach ihrem Medizinstudium an der Universität Heidelberg ihre sechsjährige Facharztausbildung für Plastische und Ästhetische Chirurgie an einer renommierten Klinik in München absolviert. Während ihrer Weiterbildung spezialisierte sie sich auf minimalinvasive und operative ästhetische Eingriffe im Gesichts- und Körperbereich. Im Anschluss vertiefte sie ihr Wissen durch internationale Fellowships, unter anderem in den USA und Brasilien. Dort erlernte Dr. Anna nicht nur innovative OP-Techniken, sondern erhielt u.a. Einblicke in internationale Schönheitsstandards. Heute leitet sie eine erfolgreiche Praxis und ist Mitglied führender Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC).
So könnte eine Vita eines Facharztes für Ästhetische und Plastische Chirurgie aussehen.
Die fiktive Beispiel Vita veranschaulicht, wie sich ein Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie von einem selbsternannten „Schönheitschirurgen“ abhebt.
Daran erkennst du einen qualifizierten Facharzt.
Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Ausbildungen und Zertifikate eines Facharztes für Ästhetische und Plastische Chirurgie:






Hilfreiche Links zur Facharztsuche.
Die Wahl des richtigen Facharztes für Ästhetische und Plastische Chirurgie ist entscheidend für ein sicheres und erfolgreiches Behandlungsergebnis. Um sicherzustellen, dass dein behandelnder Arzt eine fundierte Facharztausbildung absolviert hat, solltest du ausschließlich nach einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie suchen.
Bist du dir bei der Suche unsicher? Renommierte Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) und die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) bieten geprüfte Facharztlisten, mit denen du qualifizierte Spezialisten in deiner Nähe finden kannst:
- Deutsche Gesellschaft für Ästhetische und Plastische Chirurgie
- Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen
- Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktion und Ästhetische Chirurgie
Diese Fachverbände setzen sich für höchste medizinische Standards, regelmäßige Fortbildungen und eine transparente Patientensicherheit ein. Um einen Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie zu finden, nutze einfach die offiziellen Listen des jeweiligen Verbandes. So bist du bei der Facharztsuche auf der sicheren Seite.
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